Auch privater Umzug jetzt steuerlich abzugsfähig: Bisher konnte man nur berufsbedingte Umzüge absetzen. Seit diesem Jahr können Sie auch für einen Umzug aus privaten Gründen eine Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie den Umzug von System-Umzüge durchführen lassen. Denn unsere Dienstleistung gehört zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen", von denen Sie 20 Prozent, höchstens 600 EUR im Jahr direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen können. Voraussetzung: Sie können eine Rechnung Ihrer Umzugsfirma System-Umzüge vorlegen und haben die Rechnung per Bankbewegung überwiesen. Barzahlung wird nämlich nicht anerkannt.
Wir denken an Ihren Vorteil - auch beim Bezahlen.








