Mobile Abrechnung
Ihr Umzugspartner System-Umzüge führt die mobile Abrechnung mit Geldkarte oder ec-Karte ein. Ab sofort können Sie unserer Rechnung für Ihren Umzug mit Geldkarte oder electronic cash (mit PIN-Nr.) bezahlen. Mit dieser erweiterten Dienstleistung sichern wir Ihnen die Voraussetzungen zum Steuerabzug.UmzugsrechnerJetzt mal ehrlich und auf den Punkt - was kostet das? Das ist die Frage, die Sie interessiert, wenn Sie uns kennengelernt haben und sagen: die können uns wirklich mit System beim Umzug helfen. weiterlesen > |
Auch privater Umzug jetzt steuerlich abzugsfähig: Bisher konnte man nur berufsbedingte Umzüge absetzen. Seit diesem Jahr können Sie auch für einen Umzug aus privaten Gründen eine Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie den Umzug von System-Umzüge durchführen lassen. Denn unsere Dienstleistung gehört zu den "haushaltsnahen Dienstleistungen", von denen Sie 20 Prozent, höchstens 600 EUR im Jahr direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen können. Voraussetzung: Sie können eine Rechnung Ihrer Umzugsfirma System-Umzüge vorlegen und haben die Rechnung per Bankbewegung überwiesen. Barzahlung wird nämlich nicht anerkannt. Wir denken an Ihren Vorteil - auch beim Bezahlen. |